Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von ITS International Translation Services GmbH, nachfolgend „ITS“ genannt, mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn ITS bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. ITS ist ein Sprachdienstleister mit mehreren Agentur-Marken; die von ITS erbrachten Sprachdienstleistungen (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die ITS nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ITS unverbindlich und gelten als widersprochen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ITS.
Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ITS. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit ITS kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Aufgabe des Sprachdienstleisters ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern ITS die Druckfahnen nicht vor Drucklegung zur Prüfung erhalten hat. Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Glossare oder Wörterbücher, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien, Programmierleistungen etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von ITS schriftlich bestätigt werden. Gerät ITS mit ihren Leistungen in Verzug, ist ITS zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch ITS bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit ITS durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von ITS nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
Rechnungen von ITS sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann ITS Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Leistung durch ITS ist erbracht mit der Übergabe der Übersetzung an das durch ITS mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder der protokollierten Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet). Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung der Leistungen als Datei per E-Mail. Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
Eventuelle Fehler der Übersetzung sind ITS innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Versand (Datum des E-Mail-Versandes bzw. der Rechnung) anzuzeigen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. Im Falle von begründeten Rügen ist ITS zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Drucklegung der Übersetzung übernimmt ITS die Haftung für Folgeschäden, soweit ITS vor Druckbeginn die Druckfahnen zur Druckfreigabe vorgelegt worden sind. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist ITS insoweit von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung für Übersetzungen von ITS beschränkt sich in jedem Fall der fahrlässigen Handlung maximal auf die zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung der die Übersetzungsvorlagen betreffenden urheberrechtlichen Bestimmungen und stellt ITS von jeder Verantwortung für die Wahrung der Rechte Dritter an den Vorlagen frei. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an durch ITS gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei ITS. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über. Die durch ITS erstellten Glossare und Translation Memories bleiben auch nach Bezahlung Eigentum von ITS.
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu Zwecken der Auftragsabwicklung und Verwaltung im Sinne der deutschen Datenschutzgesetze.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen. Diese Vereinbarung erstreckt sich auch auf freie Mitarbeiter.
ITS behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Vertragsbestandteil ist stets die bei Auftragserteilung gültige Fassung der AGB.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.